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Tödlicher Hoteleinsturz in Kröv: Ermittlungen gegen Statiker eingeleitet

Foto: Kevin Schößler
Foto: Kevin Schößler

Kröv – Im Fall des tragischen Hoteleinsturzes in Kröv an der Mosel, bei dem am 6. August 2024 zwei Menschen ums Leben kamen und acht weitere verletzt wurden, hat die Staatsanwaltschaft Trier nun ein Ermittlungsverfahren gegen einen Statiker eingeleitet. Ihm wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Baugefährdung zur Last gelegt.


Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten eines unabhängigen Baustatik-Experten kommt zu dem vorläufigen Schluss, dass der Einsturz auf schwerwiegende statische Mängel zurückzuführen ist. Diese hätten ihren Ursprung bereits in den 1980er Jahren, als das Hotelgebäude über dem ursprünglichen Erdgeschoss um zwei zusätzliche Stockwerke erweitert wurde. Damals, so der Gutachter, seien zentrale statische Vorgaben des Prüfstatikers nicht eingehalten worden. Die Altbausubstanz sei durch die zusätzliche Last dauerhaft überfordert gewesen.


Foto: Kevin Schößler
Foto: Kevin Schößler

Über Jahre hinweg sei es zu einer schleichenden Überbeanspruchung gekommen. Tragende Holzelemente seien durch Holzfäule geschwächt worden, was letztlich zu Spannungen im Mauerwerk geführt habe. Erste sichtbare Anzeichen dafür zeigten sich offenbar in Form von Rissen in der Giebelwand – ein Alarmsignal, das die Hotelbetreiber veranlasste, einen Statiker mit der Begutachtung zu beauftragen.

Laut Gutachten waren jedoch die daraufhin vorgenommenen baulichen Maßnahmen nicht nur unzureichend, sondern verschlechterten die Statik des Gebäudes zusätzlich. Der beauftragte Statiker habe durch fehlerhafte Abstützungen eine instabile Situation geschaffen, die schließlich den folgenschweren Einsturz auslöste.


Der Sachverständige ist überzeugt: Fachgerechte Sicherungen hätten das Unglück verhindern können. Zudem sei die Gefährdungslage für einen Fachkundigen im Verlauf der Arbeiten deutlich erkennbar gewesen – auch der fortgesetzte Hotelbetrieb sei unter den Umständen ein schwerwiegender Fehler gewesen.


Die Staatsanwaltschaft sieht aufgrund dieser Erkenntnisse einen Anfangsverdacht gegen den verantwortlichen Statiker und hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine Stellungnahme des Beschuldigten liegt bislang nicht vor.


Foto: Kevin Schößler
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Hinsichtlich der ursprünglichen Baumängel aus den 1980er Jahren teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass der damals verantwortliche Architekt inzwischen verstorben ist. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn sei daher nicht mehr möglich.


Die Staatsanwaltschaft betont abschließend, dass die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens keine Vorverurteilung darstellt. Es gehe zunächst darum, den bestehenden Anfangsverdacht zu prüfen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.



Text: Kevin Schößler

Quelle: Staatsanwaltschaft Trier

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