Abzocke mit System durch "Knöllchen" in Traben-Trarbach?
- Kevin Schößler
- vor 2 Tagen
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Strafzettel ohne klare Beschilderung sorgt für Ärger und Betrugsverdacht
Traben-Trarbach – In der Enkircherstraße in Traben-Trarbach sorgt ein Vorfall rund um einen vermeintlich gebührenpflichtigen Parkplatz für Aufsehen. Am 25. Juni parkte dort ein Pkw auf einem klar markierten Stellplatz – ohne dass ein Verkehrszeichen auf eine Parkscheinpflicht hinwies. Dennoch stellte das Ordnungsamt einen Strafzettel wegen Parkens ohne gültigen Parkschein aus.
Das Kuriose: Im gesamten Bereich des Parkplatzes war kein Hinweisschild zu finden, das auf eine Gebührenpflicht oder eine Parkscheibenregelung hinweist. Die einzige Orientierung boten Bodenmarkierungen, die das Vorhandensein eines regulären Parkplatzes andeuten – jedoch ohne weiterführende Regelung. Auch eine entsprechende Zonenbeschilderung in der Enkicherstraße gibt es nicht.
Eine Anfrage bei der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach blieb bislang unbeantwortet. Die fehlende Stellungnahme gießt nun zusätzlich Öl ins Feuer: In der Bevölkerung mehren sich Stimmen, die dem Vorfall System unterstellen und von bewusster Abzocke sprechen.
Rechtliche Grauzone oder klarer Verstoß?
Juristisch ist der Fall brisant. Laut geltender Rechtsprechung muss eine Parkscheinpflicht durch eindeutige und sichtbare Verkehrszeichen, welche der RSA entsprechen, kenntlich gemacht sein. Der Grundsatz der Rechtssicherheit im öffentlichen Raum verlangt, dass Verkehrsteilnehmer sich auf klare Beschilderung verlassen können.
"Wenn keine korrekte Ausschilderung vorhanden ist, liegt kein gültiger Verwaltungsakt vor", erklärt ein Verkehrsjurist auf Anfrage. "Ein Bußgeld wäre in einem solchen Fall anfechtbar – und könnte sogar rechtswidrig sein."
Sollte sich herausstellen, dass an diesem Standort bereits in der Vergangenheit wiederholt Verwarnungen ausgesprochen und Verwarnungsgelder eingenommen wurden, ohne dass eine rechtlich zulässige Beschilderung vorhanden war, könnten erhebliche Konsequenzen drohen – bis hin zur Rückzahlung zu Unrecht erhobener Gelder.
Vertrauen in Verwaltung auf dem Prüfstand
Für viele Bürgerinnen und Bürger ist dieser Vorfall mehr als nur ein Einzelfall. Es stellt sich die Frage: Wird hier mit System gearbeitet, um Kassen zu füllen – auf Kosten von Recht und Fairness?
Die Verbandsgemeinde ist nun gefordert, für Transparenz zu sorgen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wären nicht nur einzelne Strafzettel ungültig, sondern auch das Vertrauen in die kommunale Verkehrsüberwachung erheblich beschädigt.
Derzeit werden rechtliche Schritte gegen die Verbandsgemeindeverwaltung und den betroffenen Ortnungshüter geprüft. Es könnte ein Amtsmissbrauch gemäß § 339 StGB sowie Betrug gemäß § 263 StGB vorliegen.
Quelle:
Kevin Schößler
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