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Systematischer Knöllchenbetrug? – Ordnungsamt der VG Traben-Trarbach unter Druck

Foto: Kevin Schößler
Foto: Kevin Schößler

Traben-Trarbach – Was zunächst wie ein kurioser Einzelfall wirkte, entwickelt sich mehr und mehr zu einem veritablen Skandal: In der Enkircherstraße wurden mehrfach Strafzettel verteilt – obwohl jegliche rechtliche Grundlage zu fehlen scheint. Die Verbandsgemeindeverwaltung schweigt. Bürger sprechen von systematischem Betrug.


Strafzettel ohne Beschilderung – Bürger wütend


Am 25. Juni erhielt ein Fahrzeughalter einen Strafzettel wegen Parkens ohne Parkschein. Das Kuriose: Im gesamten Bereich des Parkplatzes fehlte jeglicher Hinweis auf eine Parkscheinpflicht. Keine Schilder, keine Zonenhinweise – lediglich Bodenmarkierungen waren vorhanden, welche andeuteten das man dort Parken darf.


Ein Verkehrsrechtsexperte, der die Situation vor Ort gemeinsam mit uns begutachtete, stellt klar: „Ohne eindeutige Beschilderung liegt kein gültiger Verwaltungsakt vor. Ein solches Bußgeld ist rechtswidrig und anfechtbar.“


Foto: Mosel-News-TV
Foto: Mosel-News-TV

Massenweise Meldungen nach Veröffentlichung


Nach der ersten Berichterstattung erreichten unsere Redaktion zahlreiche Zuschriften von Betroffenen – viele davon ebenfalls aus Traben-Trarbach und explizit aus der Enkircherstraße.


Ein Anwohner berichtet, er habe sogar auf seinem eigenen Privatgrundstück, im Stadtteil Traben ein Knöllchen erhalten. Ein anderer Leser meldete sich zu Wort: Er parkte mit korrekt ausgelegtem Parkschein, der eine kostenfreie Parkdauer von 30 Minuten erlaubte – nach nur 28 Minuten lag bereits ein Strafzettel unter dem Scheibenwischer.


Viele andere gaben an, vergleichbare Strafzettel „aus gutem Glauben“ bereits bezahlt zu haben – der Verwaltung habe man vertraut. Heute fühlen sie sich getäuscht.


Rechtlich bedenklich – politisch brisant


Die Rechtslage scheint eindeutig: Ohne korrekte und sichtbare Beschilderung ist eine Parkscheinpflicht nicht durchsetzbar. Entsprechend könnten nicht nur sämtliche verhängten Bußgelder rechtswidrig sein, sondern auch Rückzahlungen fällig werden – mit erheblichen Folgen für die Verwaltung.


Juristisch stehen nun sogar schwerwiegende Vorwürfe im Raum: Amtsmissbrauch (§ 339 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) könnten im Raum stehen – sollte sich der Verdacht erhärten, dass wider besseren Wissens Strafzettel verteilt und Verwarnungsgelder kassiert wurden.


Verwaltung schweigt – Vertrauen schwindet


Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach hat sich bis heute nicht zu den Vorwürfen geäußert. Anfragen per E-Mail und Telefon werden blockiert, persönliche Vorsprachen abgewiesen. Dieses Verhalten lässt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern nur einen Schluss zu: Man hat etwas zu verbergen.


Ein Betroffener hat der Verbandsgemeinde bereits mit rechtlichen Schritten gedroht, sollte der Strafzettel nicht umgehend annulliert werden. Weitere prüfen derzeit Sammelklagen oder Anträge auf Amtshaftung.


Fazit: Mehr als nur ein Knöllchen


Was mit einem einfachen Strafzettel begann, entwickelt sich zunehmend zu einem handfesten Verwaltungsskandal. Die Kombination aus fehlender Rechtsgrundlage, zahlreichen Betroffenen und der vollständigen Kommunikationsverweigerung der Verbandsgemeinde wirft einen dunklen Schatten auf die Verkehrspolitik vor Ort.


Die Bürger fordern jetzt Transparenz, Aufklärung – und Konsequenzen.


Quelle:

Kevin Schößler



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